TA Luft
TA-Luft steht für die „Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft“ und ist im Bundesimmisionsschutzgesetz (BImSchG) als erste allgemeine Verwaltungsvorschrift geregelt. Sie schafft bundeseinheitliche verbindliche Anforderungen für genehmigungsbedürftige Anlagen. Darunter fällt auch die Luftreinhaltung, für die im jeweiligen Genehmigungsverfahren Grenzwerte und Überprüfungszyklen definiert werden. Vor einer Erst-Inbetriebnahme muss der offizielle Nachweis geführt werden, dass die Grenzwerte eingehalten werden. Im Betrieb werden Verbrennungsprozesse häufig mit stationärer Messtechnik überwacht. Die mobile Abgasanalyse ist ein Referenzverfahren, um z. B. vor der Erstinbetriebnahme die Einhaltung der Grenzwerte zu überprüfen. Zusätzlich können – auch im laufenden Betrieb – z. B. durch die dezentrale Abgasanalyse bei einer zentralen kontinuierlichen Überwachung die Effizienz einzelner Brenner gesteigert und damit Einsparpotenziale realisiert werden.