BImSchV - ecom

BImSchV

BImSchV steht als Abkürzung für die Bundesimmissionsschutzverordnungen (auf der Grundlage des Bundesimmissionsschutzgesetztes – BImSchG). Die 1. BImSchV beschreibt die wiederkehrenden Prüfungen und Anforderungen an Kleinfeuerungsanlagen (Gasanlagen, Ölanlagen und Festbrennstoff-Anlagen). Beim Abgasverlust sind verschiedene Grenzwerte einzuhalten).