Ölanlagen-Abgasmessung (gem. 1. BImSchV) - ecom

Ölanlagen-Abgasmessung (gem. 1. BImSchV)

Bei Ölanlagen werden im Rahmen der Abgasverlustmessung auch die Rußzahl ermittelt (so genannte Rußzahl-Messung)  sowie die Ölderivate (schädliche Bestandteile über gelbliche Verfärbung des Filters) bestimmt. Eine CO-Messung ist gemäß der 1. BImSchV ebenfalls vorgeschrieben (um die Verbrennungsqualität besser beurteilen zu können). Der Grenzwert liegt bei 1.300 mg/kWh.  Auch hier muss der Kaminzug (Differenzdruck-Messung) bestimmt werden.